Im Kanton Luzern dauerte das Mittelalter etwas länger. Trotz Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft regierten während Jahrhunderten das Stadtluzerner Patriziat in Symbiose mit der katholischen Kirche. Erst der Einfall der Franzosen 1798 läutete die Neuzeit ein und brachte dem Kanton Luzern die Demokratie.
Während der Luzerner Vogt meist in der Vogtei Rothenburg sass, die Zehnten einzog und Recht sprach, wurde das Alltagsleben auf dem Land über Jahrhunderte geprägt von der katholischen Kirche. Es war selbstverständlich, dass man jeden Sonntag zur Messe ging und sich anschliessend im Wirtshaus traf. Nebst dem Glauben an Gott in der Kirche spielte der Mystizismus, der Glaube an Wunder und direktes göttliches Eingreifen in das Leben der Menschen eine wichtige Rolle.
In dieser letzten Phase des Luzerner Mittelalters verbrachte Niklaus Wolf die erste Hälfte seines Lebens. Sie hat ihn deshalb stark geprägt, vor allem der dominierende Einfluss der Kirche. Geboren wurde er am 1. Mai 1756 als 5. von 12 Kindern auf dem Bauernhof seines Vaters auf der grossen Liegenschaft Unterlindig. Nur 5 der Kinder überlebten die Kinder- und Jugendjahre. Sein Vater war Kirchmeier zur Zeit des Kirchenbaus in Neuenkirch (1765).
1773 verkaufte der Vater die Liegenschaft Unterlindig, und die Familie übersiedelte nach Rippertschwand. Im gleichen Jahr starb die Mutter. Im Heiligen Jahr 1775 schloss sich Niklaus Wolf als 19-Jähriger einer Pilgergruppen nach Rom an. Dieses Erlebnis hat seinen Glauben tief geprägt.
1779 heiratete er Barbara Müller vom benachbarten Hof Neuhus, Tochter der zweiten Frau seines Vaters aus deren erster Ehe. Er wurde Vater von 9 Kindern, von denen 4 in jungen Jahren starben. Von den 4 überlebenden Töchtern gingen 3 ins Kloster. Einziger überlebender Sohn war Johann, der später Grossrat und Gemeinderat wurde.
1788 übernahm Niklaus Wolf den elterlichen Hof. Als politisch interessierter Jungbauer verfolgt er die Ereignisse in Paris (1789 Französische Revolution, Herrschaft des Direktoriums) aufmerksam. In den Wirren nach dem Einfall der Franzosen in die Schweiz, der in den eidgenössischen Stadtständen die Herrschaft der Patrizier beendete, wurde er im Frühjahr 1798 vom Rothenburger Bataillon, in welchem er Dienst leistete, in die kantonale Nationalversammlung nach Luzern entsandt. Diese hätte eigentlich eine neue Kantonsverfassung ausarbeiten sollen, doch die Franzosen liessen eine solche demokratische Mitbestimmung nicht zu, so dass das Parlament schon nach einem Monat wieder aufgelöst wurde.
Wolf bekundete Mühe mit der von den Franzosen aufgezwungenen Verfassung. Insbesondere wollte er nicht akzeptieren, dass die Kirche in ihren Freiheiten eingeschränkt wurde und Prozessionen und Wallfahrten künftig verboten sein sollten. Auch setzte er sich gegen die Abschaffung der Zehntenpflicht an Kirchen und Klöster ein, da dadurch deren Existenzgrundlage zerstört wurde – es gab damals ja noch keine Kirchensteuern!
Folgerichtig schloss er sich im Herbst 1802 den konservativen Kräften, vor allem aus den Landsgemeindekantonen, an, die einen bewaffneten Aufstand gegen die zentralistische Helvetik lostraten. Doch Napoleon drohte ihnen mit einer erneuten Invasion. Um ihnen etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen, diktierte er 1803 den rebellierenden Eidgenossen eine neue Verfassung – die Mediation - die eine teilweise Rückkehr zur alten föderalistischen Ordnung erlaubte.
Trotzdem er auch mit der neuen Mediationsverfassung nicht einverstanden war, liess sich Niklaus Wolf im April 1803 in den Luzerner Grossen Rat wählen, den Vorgänger des heutigen Kantonsrats. Er hoffte, seinen Einfluss zu Gunsten der Kirche im Grossen Rat wirkungsvoller einbringen zu können. Als er jedoch feststellte, dass seine konservativen Ideen im Grossen Rat keine Unterstützung fanden, erklärte er bereits anderthalb Jahre später, im Oktober 1804, desillusioniert seinen Rücktritt. Die Regierung zögerte zunächst, diesen zu akzeptieren, war er doch mit der höchsten Stimmenzahl gewählt worden. Ein halbes Jahr später (1805) entliess sie ihn jedoch.
Der Rücktrittserklärung vorausgegangen war ein besonderes Erlebnis: Durch Anrufung des Namens Jesu wurde er auf für ihn unerklärliche Weise von seinen Beinschmerzen geheilt. Es war der Beginn einer charismatischen Heilertätigkeit, deren Kunde sich bald in der ganzen Umgebung verbreitet.
Seine Mitbürger wählten ihn 1809 als Gemeindevorsteher (entspricht dem heutigen Gemeindepräsidenten) in den Gemeinderat – wohl gegen seinen Willen, denn auch hier schickt er bereits 8 Monate später ein Demissionsschreiben an den Regierungsrat. Er begründete seinen Rückzug u. a. mit gesundheitlichen (Herz-)Beschwerden und Zeitmangel. Auch diesmal dauerte es über ein Jahr - bis im Frühjahr 1811 – bis der Regierungsrat auf sein Demissionsbegehren eintrat.
1814 übergab Niklaus Wolf die Liegenschaft Rippertschwand seinem Sohn Johann und widmet sich dem wachsenden Strom von Heilung Suchenden. Er war nicht der einzige Krankenheiler, der in dieser Zeit in der Eidgenossenschaft tätig war und viele Hilfesuchende anzog. Der Mystizismus mit seinem Wunderglauben war in der gläubigen Landbevölkerung noch stark verbreitet. Dort hatte die Kirche ihren Einfluss noch nicht verloren.
Die Tätigkeit dieser Heiler war den Behörden ein Dorn im Auge. Sie ersuchten den nach der Abtrennung des schweizerischen Teils des Bistums Konstanz (1817) für Luzern zuständigen Apostolischen Generalvikar Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau (1762-1819), Propst von Beromünster, auch das Wirken Wolfs kirchlich zu untersuchen. Göldlin kam offiziell zum Schluss, dass Wolfs Heilertätigkeit nicht im Sinne der Kirche sei und auferlegte ihm vorübergehend ein Heilverbot. Insgeheim aber erwirkt er im folgenden Jahr für ihn eine «missio canonica», die kirchliche Erlaubnis, zu heilen.
1819 lernte Niklaus Wolf den ihm geistesverwandten, jedoch eine Generation jüngeren konservativen Politiker Joseph Leu von Ebersol, Hohenrain (1800-1845), kennen, den er in der Folge regelmässig aufsuchte. Gemeinsam verbrachten die beiden ganze Nächte im Gebet. Zusammen scharten sie eine grosse „Gebetsarmee“ um sich, aus der schliesslich der Ruswilerbund hervorging, der Keimzelle der späteren konservativen Partei.
1823 wurde der mittlerweile 67Jährige Niklaus Wolf – gegen seinen Willen – in den Kirchenrat Neuenkirch gewählt. Er revanchierte sich auf seine Weise: er nahm an den Kirchenratssitzungen nicht teil und wurde deshalb 2 Jahre später nicht wiedergewählt. Fortan war er nur noch als Heiler tätig.
Im September 1832 weilte der mittlerweile 76-jährige auf einer Heilerreise im Kloster St. Urban. Am 17. September erlitt er einen Schlaganfall, dem er am folgenden Morgen erlag. Seine Leiche wurde per Fuhrwerk nach Neuenkirch überführt, wo sie am 21. September 1832 an der Kirchenmauer beim Vorzeichen beigesetzt wurde.
Sein Grab wurde bald zu einer viel besuchten Wallfahrtsstätte. 1952 baute man aus diesem Grunde im westlichen Teil der Kirche eine Unterkirche und bettete seine Gebeine um. Heute noch ist dieses Grab dort Ziel vieler Pilger, wie die ständig brennenden Kerzen und das grosse Buch mit den Anliegen und Danksagungen beweisen. Allmonatlich füllt sich die Pfarrkirche Neuenkirch zu den sogenannten „Vater-Wolf-Abenden“ mit Eucharistiefeier, Vortrag, Rosenkranz und Heilungsgebet in seinem Sinne.
Das alljährlich am ersten Sonntag im September stattfindende Glaubensfest ist das Fest der Bruderschaft zur Bewahrung und Verlebendigung des Glaubens, die ebenfalls auf die Gebetsgruppe von Niklaus Wolf zurückgeht.
Seit mehreren Jahren läuft in Rom der Seligsprechungsprozess mit dem Ziel, diesen frommen Diener Gottes, Heiler und Politiker zur Ehre der Altäre zu erheben.
Niklaus Wolf von Rippertschwand. Der senkrechte Querdenker, Paulusverlag, Freiburg 1996, 282 Seiten.
Erhältlich beim Niklaus Wolf Sekretariat, Kirchmattstrasse 1, 6206 Neuenkirch