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Ortsplanungsrevision

An der Gemeindeversammlung vom 30. März 2011 haben die Stimmberechtigten die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. In den folgenden Jahren wurden verschiedene Anliegen mit Teilrevisionen der Ortsplanung in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt.

Bis Ende 2023 muss das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in die kommunale Nutzungsplanung umgesetzt werden. Wichtige Themen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung sind:

  • Bauliche Entwicklung mit Qualität in allen drei Ortsteilen
  • Siedlungsentwicklung nach innen an den dafür geeigneten Orten
  • Schaffung und Aufwertung von Zentrums- und Begegnungsorten für alle Generationen
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse
  • Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
  • Gebührende Berücksichtigung der Ökologie (Grünräume, Pflanzen, Tiere, etc.)

Im September 2019 startete eine aus 14 Personen bestehende Ortsplanungskommission zusammen mit dem Planungsbüro Kost + Partner AG, Sursee, den Prozess der Gesamtrevision der Ortsplanung in der Gemeinde Neuenkirch.

Vom 17. April bis 16. Mai 2023 fand die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung Neuenkirch inklusive dem Freiraumkonzept und Gesamtmobilitätskonzept statt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden zwei Informationsveranstaltungen am Samstagvormittag, 22. April 2023 und Mittwochabend, 3. Mai 2023 mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt.

Besten Dank für die Teilnahme und die verschiedenen Rückmeldungen. Der Gemeinderat freut sich über das Interesse und die Rückmeldungen zu den erarbeiteten Unterlagen.

Ein Überblick zu den wesentlichsten Themen und Anpassungen der öffentlichen Mitwirkung, sind hier ersichtlich.

Übersicht Bestandteile der Gesamtrevision
Hauptbestandteil der Gesamtrevision sind die Entwürfe des Freiraumkonzepts, des Gesamtmobilitätskonzepts sowie die Ortsplanung mit all ihren Instrumenten (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement, diverse Richtlinien). Die Broschüre vermittelt eine Übersicht zu den Inhalten der verschiedenen Planungs¬instrumente und zum Verfahren der Gesamtrevision der Ortsplanung. Weitergehende Informationen können dem Planungsbericht für die öffentliche Mitwirkung entnommen werden.

Grafik Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Freiraumkonzept Gesamtmobilitätskonzept Zonenpläne, Teilzonenplan Bau- und Zonenreglement (BZR) Richtlinien Reglement zum Mehrwert

Übersicht Planungsverlauf

Übersicht Planungsverlauf

 

Weiteres Vorgehen

Aufgrund der Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente im August 2023 überarbeitet und anschliessend beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Gesamtrevision der Ortsplanung öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage können die Betroffenen von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Danach wird die Gesamtrevision den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zuletzt erfolgt deren Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Luzern.

Vorankündigung Übergangsbestimmung ab Beginn der öffentlichen Auflage

Mit der öffentlichen Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung wird eine Planungszone erlassen, welche dazu führt, dass das Bauvorhaben sowohl die aktuell geltenden als auch die künftigen Vorschriften erfüllen muss. Wenn das alte und neue Recht nicht gleichzeitig beachtet werden kann, gilt in der Regel jeweils die strengere Vorschrift.

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