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Richtlinien

Als Ergänzung zum Zonenplan und Bau- und Zonenreglement werden Richtlinien festgelegt. Diese werden durch den Gemeinderat beschlossen und konkretisieren spezifische Themen. 

Richtlinie Umgebung

Die Richtlinie zur Umgebung wurde als Ergebnis aus der AG Freiraumkonzept zur Präzisierung der Grünflächenziffer und anderen Begriffen, welche im BZR verwendet werden, erstellt. In der Richtlinie werden folgende Begriffe definiert: anrechenbare Grünfläche mit Skizze; Einteilung Baumgrössen; Bestimmungen zu einheimischen Gehölzen (mind. 50%), inkl. Zusammenstellung von einheimischen Heckensträuchern und landschaftstypischen Bäumen; Bestimmungen zum Wurzelraum von Bäumen; Grundsätze von ökologischer Qualität; Formular zur Berechnung der Grünflächenziffer für die Gesuchstellenden und das Bauamt.

Richtlinie Erweiterte Ortsbildschutzzone

Als Resultat von Begehungen der drei Ortskerne und der Diskussionen in der OPK wurde eine Richtlinie für die erweiterte Ortsbildschutzzone mit Planungsgrundsätzen und Skizzen erarbeitet. Diese dient sowohl der Bauherrschaft und den Planenden wie auch der Gemeinde zur Beurteilung der Bauvorhaben. Zuständig für die Prüfung sind die definierten externen Fachpersonen und die Baukommission der Gemeinde.

Erweiterte Ortsbildschutzzone HellbühlErweiterte Ortsbildschutzzone NeuenkirchErweiterte Ortsbildschutzzone Sempach Station

Richtlinie zur Beurteilung von Gestaltungsplänen

Gestaltungspläne haben gemäss § 75 Abs. 3 PBG und dem REK hohen Anforderungen zu genügen. Zur Überprüfung der Qualitäten von Gestaltungsplänen erlässt der Gemeinderat eine Richtlinie. Diese dient zur Kontrolle der Qualitätsanforderungen und zur Ermittlung der Höhe der Abweichung von den BZR-Bestimmungen.