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Gesamtmobilitätskonzept

Die Erarbeitung des REK sowie die Diskussionen an der Zukunftskonferenz und der Ergebniskonferenz haben gezeigt, dass die Themen Freiraum und Verkehr/Mobilität von grossem Interesse sind. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, als Konkretisierung des REK und Grundlage der Gesamtrevision der Ortsplanung für beide Themen ein Konzept auszuarbeiten. Die Arbeiten an den beiden Konzepten wurden im Sommer 2022 gestartet. Die beauftragten Büros (freiraumarchitektur gmbh und Viaplan AG) wurden dabei von je einer Arbeitsgruppe (OPK-Ausschüsse) begleitet. Durch die Mitarbeit der OPK-Mitglieder sollen die Anliegen der Bevölkerung in die Konzepte einfliessen.

Die beiden Konzepte werden im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vorgestellt und aufgrund von Rückmeldungen im Ortsplanungsverfahren bei Bedarf angepasst. Sie werden schliesslich vom Gemeinderat beschlossen. Aus beiden Konzepten gibt es Inhalte, welche in die Nutzungsplanung einfliessen und damit grundeigentümerverbindlich werden. 

Basierend auf der Mobilitätsvision der Gemeinde Neuenkirch, den Leitsätzen aus dem REK, den übergeordneten Zielen der regionalen und kantonalen Grundlagen und den Defiziten aus der Analyse wurde das Gesamtmobilitätskonzept (GMK) Neuenkirch erarbeitet. 

Folgende Mobilitätsvision wurde formuliert: «Die Gemeinde Neuenkirch schafft langfristig attraktive Lebensräume und fördert eine sichere, nachhaltige und somit sozial, ökologisch und ökonomisch verträgliche Mobilität für alle.» Das Gesamtmobilitätskonzept berücksichtigt alle Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmenden und fordert eine ganzheitliche und bereichsübergreifende Betrachtung der Mobilität anhand der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Ökologie, Wirtschaft) ein. Das übergeordnete Ziel ist dabei stets eine signifikante Entlastung des motorisierten Individualverkehrs durch geeignete Massnahmen (4V-Strategie). Die 4 V stehen für: Verkehr Vermeiden; Verkehr Verlagern; Verkehr Verträglich gestalten; Verkehr Vernetzen. 

Das Gesamtmobilitätskonzept wird in sechs Handlungsfelder gegliedert: 

  • Sensibilisierung
  • Raumplanung
  • Langsam-, Fuss- und Veloverkehr
  • Öffentlicher Verkehr 
  • Kombinierte Mobilität
  • Motorisierter Individualverkehr

In diesen Handlungsfeldern werden Handlungsanweisungen mit Verweis auf die Ziele / Leitsätze des REK definiert, und entsprechende konkrete Massnahmen vorge-schlagen. Die Massnahmen sind in den Konzeptplänen der drei Orts¬teile verortet, welche online einseh¬bar sind. Wesentliche Stossrichtungen der Massnahmen sind: 

  • Effektive Entlastung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) durch Ausbau und Ergänzung der Netze im Langsamverkehr, öffentlichen Verkehr und der kombinierten Mobilität 
  • Bessere Anbindung von Hellbühl an Neuenkirch durch öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr, insbesondere Schulweg
  • Verkehrsberuhigung und siedlungsverträgliche Abwicklung des Motorisierten Individualverkehrs insbesondere in den Kern- und Siedlungsgebieten 
  • Verbesserte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende 

Aus dem Gesamtmobilitätskonzept gibt es Inhalte, welche in die Nutzungsplanung einfliessen und damit grundeigentümerverbindlich werden. Die Massnahmen des Gesamtmobilitätskonzepts werden vor allem bei der Überarbeitung des Verkehrsrichtplans und der zukünftigen Erarbeitung des Parkplatzreglements sowie in einzelnen BZR-Artikeln umgesetzt. Der Verkehrsrichtplan und das Parkplatzreglement werden nach Abschluss des Gesamtmobilitätskonzepts über- bzw. erarbeitet.