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Räumliches Entwicklungskonzept

Das räumliche Entwicklungskonzept ist das politische und strategische Führungsinstrument des Gemeinderats und bildet die Grundlage für das Freiraumkonzept, Gesamtmobilitätskonzept und sämtliche Anpassungen der Gesamtrevision. Das Konzept ist ein langfristiges Planungsinstrument, auf dessen Basis anschliessend die Gesamtrevision der Ortsplanung durchgeführt, d.h. der Zonenplan sowie das Bau- und Zonenreglement angepasst werden.

Das REK ist nach seiner Verabschiedung durch den Gemeinderat behördenverbindlich. Die Gemeinde richtet ihre nachfolgenden Planungen, insbesondere die Gesamtrevision der Ortsplanung, nach dem REK aus. An der Zukunfts- und Ergebniskonferenz wurden Gebiete definiert, welche geeignet für die Siedlungsentwicklung nach innen sind oder eine Zentrumsfunktion übernehmen. Insbesondere wurden auch zukünftige Entwicklungen bei den Arealen Kirchmatte / Gärtnerweg in Neuenkirch und Areale im Dorfkern Hellbühl thematisiert. Im Rahmen der Gesamtrevision werden die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen, damit anschliessend die Gemeinde und/oder betroffene Grundeigentümer Planungsprozesse in diesen Arealen starten können. Das REK wurde vom Gemeinderat am 6. Juli 2022 beschlossen.