Navigieren in Neuenkirch

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist das direkte demokratisch politische Organ. Sie ist die Legislative (gesetzgebende Gewalt) der Gemeinde.

Aufgaben

Der Gemeindeversammlung stehen insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss sowie über die Nachtragskredite
  • Genehmigung des Jahresberichts mit der Jahresrechnung des Gemeinderates und mit dem Prüfungsbericht der Rechnungskommission
  • Kenntnisnahmen von politischen Planungs- und Kontrollunterlagen
  • Beschlussfassung über Sach- und Kreditgeschäfte
  • Vornahme von Wahlen (z.B. Bildungskommission, Rechnungskommission, Urnenbüro)
  • Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen (z.B. Gemeindeordnung, Reglemente, etc.)
  • Abschluss von Verträgen mit anderen Gemeinden
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellende

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und mindestens fünf Tage vor der betreffenden Gemeindeversammlung ihren politischen Wohnsitz in Neuenkirch geregelt haben.

Weitere Dokumente und Informationen zu den Gemeindeversammlungen finden Sie unter: