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Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Kanton Luzern sind sieben Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig.

Für die Gemeinde Neuenkirch ist die KESB Kreis Emmen zuständig. Die Sozialen Dienste führt die gemäss Auftrag der KESB errichteten Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.

Broschüre KESB Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte [pdf, 2.1 MB]