Wir bleiben eine «Kinderfreundliche Gemeinde»
Am 25. Oktober 2024 verlieh UNICEF Schweiz und Liechtenstein der Gemeinde Neuenkirch zum zweiten Mal das Label «Kinderfreundliche Gemeinde. Damit bekennen wir uns dazu, auch in den kommenden vier Jahren kinder- und jugendfreundliche Themen systematisch auf kommunaler Ebene zu verankern.
UNICEF-Zertifikat «Kinderfreundliche Gemeinde» [pdf, 847 KB]
Arthur Wolfisberg, Delegierter von UNICEF Schweiz und Liechtenstein, überreichte das Zertifikat «Kinderfreundliche Gemeinde» am Vormittag in der Ludothek des Mehrzweckgebäudes Gärtnerweg an Gabriela Ziswiler, Sozialvorsteherin der Gemeinde Neuenkirch. In seiner Rede würdigte Arthur Wolfisberg den Einsatz der Gemeinde bei der Umsetzung der Kinderrechte auf kommunaler Ebene: «In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde Neuenkirch mit unermüdlichem Engagement für die Kinder und Jugendlichen eingesetzt. Dafür möchte ich allen involvierten Personen meine Wertschätzung und Achtung ausdrücken.»
Im August 2020 erhielt Neuenkirch erstmals das Zertifikat als «Kinderfreundliche Gemeinde». Durch die Umsetzung ihres Aktionsplans hat die Gemeinde in den letzten vier Jahren eindrucksvoll gezeigt, dass die Verwirklichung der Kinderrechtskonvention ein zentraler Bestandteil ihrer kommunalen Entwicklung ist. So wurde unter anderem eine Kinder- und Jugendkommission ins Leben gerufen, ebenso wie eine professionelle und niederschwellige Jugendarbeit. Zudem hat Neuenkirch bestehende Angebote im Kinder- und Jugendbereich weiter ausgebaut, um die Kinderfreundlichkeit der Gemeinde weiter zu stärken. Initiativen wie die Schaffung attraktiver Spiel-, Sport- und Pausenplätze sowie die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten auf Gemeinde- und Schulebene wurden gestartet.
Verabschiedung des neuen Aktionsplans (2024–2028)
Im März 2024 verabschiedete der Gemeinderat den neuen Aktionsplan mit sechs zentralen Zielen. Die Kinder- und Jugendkommission hat für jedes der definierten Ziele Massnahmen ausgearbeitet welche innerhalb der nächsten vier Jahre konkret geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.


Aktionsplan 2024 - 2028 [pdf, 150 KB]
Die Jugendkommission trifft sich mindestens dreimal pro Jahr und wird durch Co-Bereichsleiterin Soziales und Gesellschaft Nadia Wüest präsidiert.
An der kantonalen Jugendsession können alle im Kanton Luzern wohnhaften Jugendlichen bis zum 25. Altersjahr teilnehmen.
Jugendparlament Kanton Luzern
Die easyvote Abstimmungshilfe informiert einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen sowie Wahlen. Per Facebook, Twitter und der Website können aktuellen Informationen abgerufen werden.
easyvote
Gemäss Gesetz dürfen an unter 16-Jährige kein Alkohol und an unter 18-Jährige keine Spirituosen verkauft werden. Zur Förderung der Alkoholprävention und zur Unterstützung der Veranstalter von Anlässen in ihrer Schutzpflicht beteiligt sich Gemeinde Neuenkirch beim Projekt Luegsch. Die Veranstalter können unter www.akzent-luzern.ch/luegsch kostenlos Jugendschutzmaterialien beziehen. Zusammen mit dem Gesuch um eine Veranstaltungsbewilligung ist dieses Dokument auszufüllen und bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde einzureichen.
Gesuch um Alkoholausschank bei Einzelanlässen (Ergänzung zum Gesuch um Veranstaltungsbewilligung) [doc, 234 KB]