Navigieren in Neuenkirch

Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Neuenkirch bietet per 1. Januar 2023 Betreuungsgutscheine an. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG, SRL 887) am 1. Januar 2026 wurde das Verfahren für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen neu für den ganzen Kanton geregelt. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Unterstützungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulbereich in Kindertagesstätten und/oder Tagesfamilien mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu verbessern.

Die Gemeinde bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag in Form des Betreuungsgutscheins an die Erziehungsberechtigten aus.

Anspruchsberechtigung

  • Wohnsitz in der Gemeinde Neuenkirch
  • gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tageselternvermittlung)
  • das massgebende Einkommen darf gemäss Tarifblatt nicht höher als 120'000 Franken sein
  • die rechtskräftige Steuerveranlagung ist nicht älter als zwei Jahre.

WICHTIG

Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulbereich (kantonale Vorgaben):

Die Erziehungsberechtigte können den Antrag auf Betreuungsgutscheine via my.lu.ch einreichen. 

Online-Rechner Betreuungsgutscheine

Der Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern  ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten. 

Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergarten und in der Primarschule:

Die Erziehungsberechtigten reichen das Antragsformular für Betreuungsgutscheine inkl. Beilagen beim Bereich Soziales und Gesellschaft ein. 

Weitere Unterlagen