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Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Neuenkirch bietet per 1. Januar 2023 Betreuungsgutscheine an. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Unterstützungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulbereich in Kindertagesstätten und/oder Tagesfamilien mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu verbessern.

Die Gemeinde bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag in Form des Betreuungsgutscheins an die Erziehungsberechtigten aus.

Anspruchsberechtigung

  • Wohnsitz in der Gemeinde Neuenkirch
  • gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tageselternvermittlung)
  • das massgebende Einkommen darf gemäss Tarifblatt nicht höher als 80‘000 Franken sein
  • die rechtskräftige Steuerveranlagung ist nicht älter als zwei Jahre.

Unterlagen

Merkblatt Betreuungsgutscheine [pdf, 68 KB]
Richtlinien Betreuungsgutscheine der Gemeinde Neuenkirch [pdf, 172 KB]
Antragsformular Betreuungsgutscheine [pdf, 64 KB]
Bestätigung Kita [pdf, 94 KB]
Bestätigung Tageselternvermittlung [pdf, 68 KB]
Antrag Verlängerung Betreuungsgutscheine [pdf, 68 KB]