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Betreuungsgutscheine

Die Gemeinde Neuenkirch bietet per 1. Januar 2023 Betreuungsgutscheine an. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Unterstützungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulbereich in Kindertagesstätten und/oder Tagesfamilien mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu verbessern.

Die Gemeinde bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag in Form des Betreuungsgutscheins an die Erziehungsberechtigten aus.

Anspruchsberechtigung

  • Wohnsitz in der Gemeinde Neuenkirch
  • gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 %, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 %
  • einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tageselternvermittlung)
  • das massgebende Einkommen darf gemäss Tarifblatt nicht höher als 80‘000 Franken sein
  • die rechtskräftige Steuerveranlagung ist nicht älter als zwei Jahre.

WICHTIG

Die Erziehungsberechtigte können den Antrag auf Betreuungsgutscheine ab August 2026 via my.lu.ch einreichen. 

Online-Rechner Betreuungsgutscheine

Der Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern  ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten. 

Unterlagen

Merkblatt Betreuungsgutscheine (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 68 KB]
Richtlinien Betreuungsgutscheine der Gemeinde Neuenkirch (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 172 KB]
Antragsformular Betreuungsgutscheine (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 64 KB]
Bestätigung Kita (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 94 KB]
Bestätigung Tageselternvermittlung (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 68 KB]
Antrag Verlängerung Betreuungsgutscheine (gültig bis 31.07.2026) [pdf, 68 KB]