Die Gemeinde Neuenkirch bietet per 1. Januar 2023 Betreuungsgutscheine an. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG, SRL 887) am 1. Januar 2026 wurde das Verfahren für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen neu für den ganzen Kanton geregelt. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Unterstützungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulbereich in Kindertagesstätten und/oder Tagesfamilien mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu verbessern.
Die Gemeinde bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag in Form des Betreuungsgutscheins an die Erziehungsberechtigten aus.
Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulbereich (kantonale Vorgaben):
Die Erziehungsberechtigte können den Antrag auf Betreuungsgutscheine via my.lu.ch einreichen.
Online-Rechner Betreuungsgutscheine
Der Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten.
Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergarten und in der Primarschule:
Die Erziehungsberechtigten reichen das Antragsformular für Betreuungsgutscheine inkl. Beilagen beim Bereich Soziales und Gesellschaft ein.