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Asyl- und Flüchtlingswesen

Krieg in der Ukraine

Wohnraum für Flüchtende gesucht

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind weiterhin Menschen auf der Flucht und suchen Schutz. Mit zunehmender Dauer verschärft sich die Unterbringungssituation weiter. Der Kanton Luzern sieht sich gezwungen, die Zuweisung an die Gemeinden mittels Verteilschlüssel per 1. September 2022 umzusetzen.

Die Unterbringungssituation in der Gemeinde Neuenkirch ist anspruchsvoll und der Gemeinderat ist auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Besitzen Sie leerstehende Wohnungen in der Gemeinde oder möchten Sie Flüchtende bei sich zu Hause aufnehmen? Gerne dürfen Sie sich bei uns melden. Meldungen nimmt Sozialvorsteherin Nadia Wüest, 041 469 72 52, nadia.wueest@neuenkirch.ch gerne entgegen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Anlaufstellen / Infoline Ukrainekrise

Die aktuell schwierige Situation in der Ukraine beschäftigt uns täglich. Auch in der Gemeinde Neuenkirch sind Flüchtlinge angekommen.  Wer sich gerne der AGAN (Aktionsgruppe Asyl Neuenkirch) anschliessen möchte, soll sich bitte beim Pfarramt Neuenkirch (041 467 11 01, pfarramt@pfarreineuenkirch.ch), melden. Das Pfarramt Neuenkirch nimmt die Koordination der lokalen Freiwilligenarbeit und Sachspenden für die AGAN (Aktionsgruppe Asyl Neuenkirch) vor. 

Weiter hat die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet (041 228 73 73,  infoline.ukraine@lu.ch). Wertvolle Informationen zu den Themen  Einreise und Aufenthalt, Unterbringung, Familiennachzug, finanzielle Unterstützung, Schule, Schutzstatuts S etc. finden Sie auf der Website der kantonalen Dienststelle .

Asyl- und Flüchtlingswesen - Gemeinde  Neuenkirch

Das Engagement des Kantons wird in Neuenkirch durch die AGAN - AktionsGruppe Asyl Neuenkirch – unterstützt. Die AGAN wurde 2016 im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der römisch-katholischen und reformierten Kirchen, dem Frauennetz Neuenkirch , der Pfadi Wartensee, der Gemeinde Neuenkirch und Freiwilligen gegründet. Die AGAN ist an der kantonalen Aktionswoche Asyl engagiert und bietet vielfältige Unterstützungen in der Integration und Alltagsgestaltung an. 

Sind Sie interessiert mehr zu erfahren oder selbst mitzuwirken? Haben Sie Fragen oder sehen sie die Möglichkeit einer Beschäftigung oder Arbeit für Asylsuchende? Nehmen Sie mit AGAN Kontakt auf.

Kontakt AGAN
Pfarreisekretariat Neuenkirch
Tel. 041 467 11 01
E-Mail

Des Weiteren koordiniert die AGAN verschiedene Aufgaben im Bereich der Begleitung und Integration mit Aktionsgruppen benachbarter Gemeinden des Oberen Sempachersees (AGOS – AktionsGruppe Asyl Oberer Sempachersee).

Für Fragen steht Ihnen auch Sozialvorsteherin Nadia Wüest, E-Mail oder Tel. 041 469 72 52,  gerne zur Verfügung.

Pilotversuch mit dem SAH Zentralschweiz

Die AGOS-Gemeinden Eich, Hildisrieden, Neuenkirch, Rain und Sempach starten ein zweijähriges Pilotprojekt zur Förderung der Arbeitsintegration von Langzeit-Stellenlosen und Geflüchteten. Es tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Zu diesem Zweck hat die AGOS mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) Zentralschweiz eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Das SAH Zentralschweiz ist seit 1992 erfolgreich in den Bereichen Arbeit, Bildung und Integration tätig. Inhalt der Leistungsvereinbarung sind die Sensibilisierung und die Netzwerkarbeit mit dem regionalen Gewerbe, die Auskunft, Beratung und Bearbeitung von Anfragen seitens Gewerbe, Behörden und Freiwilligen, die Triage zu verschiedenen Sozialinstitutionen und das persönliche Coaching von Arbeitssuchenden.

Bericht AGOS [pdf, 63 KB]
Informationsblatt AGOS [pdf, 168 KB]

Asyl- und Flüchtlingswesen - Allgemeine Informationen

Das Asyl- und Flüchtlingswesen ist eine Verbundaufgabe. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für das Asylverfahren zuständig. Für den Vollzug des Asylverfahrens ist das Amt für Migration (AMIGRA)in Luzern, zuständig. Der Kanton gewährt Asylsuchenden, in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen und Schutzbedürftigen persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe, soweit nicht der Bund zuständig ist. Zur wirtschaftlichen Sozialhilfe gehört insbesondere die Unterbringung in Unterkünften. 

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)ist unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut: 

  • Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
  • Förderung der Integration (insbesondere Arbeitsintegration) von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die sich noch nicht 10 Jahre in der Schweiz befinden. 
  • Themenspezifische Information und Beratung für Organisationen
  • Ansprechpartner für das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Asyl- und Flüchtlingsfragen

Wenn sich Asylsuchende und Flüchtlinge länger als 10 Jahre in der Schweiz aufhalten, so geht die Zuständigkeit vom Kanton auf die Gemeinden über (§ 53 Abs. 6 SHG). Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kanton vollumfänglich zuständig. Da den Gemeinden innerhalb der ersten 10 Jahren keine Rolle zukommt, haben sie auch keine Akteneinsicht in die Unterlagen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden gezielt durch den Kanton in ihrer beruflichen und sozialen Integration gefördert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter hier.