Teilungsamt
Gemeindeverwaltung Neuenkirch
Luzernstrasse 16
6206 Neuenkirch
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Tel. 041 469 72 74
Fax 041 469 72 73
E-Mail
Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller erbrechtlichen Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer Person mit letztem Wohnsitz in Neuenkirch nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind.
Das Teilungsamt erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben: