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Erbschaftssteuern

Die Erbschaftssteuern sind auf erhaltene Erbschaften und Vermächtnisse zu entrichten, sofern diese nicht von der Erbschaftssteuer befreit sind. In der Gemeinde Neuenkirch sind die Nachkommen nicht erbschaftssteuerpflichtig. Gemäss kantonalem Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern sind ebenfalls der Ehepartner oder die Ehepartnerin steuerbefreit.

Erbschaftssteuern Gemeinde Neuenkirch

Ehegatten steuerfrei
Nachkommen steuerfrei
Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) 6 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil
Grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousine, Cousin)

15 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil

Nicht verwandte Personen 20 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil

Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in welcher die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo das Grundstück gelegen ist. Im Kanton Luzern gelegene Grundstücke werden unabhängig vom letzten Wohnsitz der verstorbenen Person mit der luzernischen Erbschaftssteuer erfasst.