Die Erbschaftssteuern sind auf erhaltene Erbschaften und Vermächtnisse zu entrichten, sofern diese nicht von der Erbschaftssteuer befreit sind. In der Gemeinde Neuenkirch sind die Nachkommen nicht erbschaftssteuerpflichtig. Gemäss kantonalem Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern sind ebenfalls der Ehepartner oder die Ehepartnerin steuerbefreit.
Ehegatten | steuerfrei |
Nachkommen | steuerfrei |
Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) | 6 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil |
Grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousine, Cousin) |
15 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil |
Nicht verwandte Personen | 20 % + Zuschlag ab CHF 10'000.00 Erbteil |
Die Veranlagung erfolgt in jener Gemeinde, in welcher die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte bzw. wo das Grundstück gelegen ist. Im Kanton Luzern gelegene Grundstücke werden unabhängig vom letzten Wohnsitz der verstorbenen Person mit der luzernischen Erbschaftssteuer erfasst.