Die Gemeindeverwaltung beglaubigt Unterschriften oder die Echtheit von Kopien. Für eine solche Beglaubigung müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erscheinen. Die vorgängige Vereinbarung eines Termins ist empfehlenswert.
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten angebracht werden.
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindeverwaltung erstellt die zu beglaubigende Kopie.
Unterschrift CHF 30.00 / Fotokopie CHF 10.00
Für diese ist die Staatskanzlei Luzern zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link Beglaubigungen - Kanton Luzern.