Die in Neuenkirch wohnhaften Personen können Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge bei der Teilungsbehörde Neuenkirch zur Aufbewahrung im Depot hinterlegen. Bei einem Todesfall wird diese letztwillige Verfügung aus dem Depot entnommen und von Gesetzes wegen den gesetzlichen Erben und auszugsweise den eingesetzten Erben sowie den Vermächtnisnehmern eröffnet.
Einmalige Gebühr von CHF 95.00