Zusammen mit der Bevölkerung und der Ortsplanungskommission wurde ein Reglement zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze erarbeitet. Das neue Reglement strebt eine zielgerechte Nutzung der Parkplätze an. Einerseits sollen die vorhandenen öffentlichen Parkplätze für die kurzzeitige Nutzung (z.B. den Einkauf, eine Musikprobe) weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen. Andererseits soll die Bevölkerung motiviert werden, kürzere Strecken innerhalb der Ortsteile zu Fuss oder mit dem Velo zurückzulegen. Dies trägt zur Entlastung des Verkehrs bei, entschärft die Parkplatz-Problematik in der Gemeinde und fördert eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Mobilität.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 10. März bis 8. April 2025 mit Informationsveranstaltung und Online-Umfrage statt. Die Rückmeldungen und Umfrageresultate wurden anonymisiert ausgewertet und in dem Reglement sowie der Verordnung verarbeitet. Aufgrund einer schriftlichen Eingabe eines Zusammenschlusses von verschiedenen Vereinen sowie diverser Anliegen des Ladehus Stäg wurden Gespräche mit den Vereinen und den Ladenbetreibern des Ladehus Stäg geführt. Die Mitwirkungseingaben und entsprechende Antworten sind in folgendem Mitwirkungsbericht zusammengefasst:
Zum Abschluss folgt nun der formelle Vernehmlassungsprozess eines Reglements. Dieser dauert vom 3. November bis am 15. Dezember 2025. Eingaben sind bis zum 15. Dezember 2025 an vernehmlassung@neuenkirch.ch zu machen.
Die Entwürfe des Reglements und der Verordnung für die Vernehmlassung sind unter folgenden Links einsehbar:
Vorgesehen ist die Traktandierung an der Gemeindeversammlung im Jahr 2026. Das angestrebte Inkrafttreten ist per 1. Januar 2027 geplant.