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Nicht versicherbare Elementarschäden aus Unwettern

Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) leistet finanzielle Beiträge an die Behebung von Schäden, welche durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Geschädigte Personen erhalten bis maximal 80% der Kosten für die Behebung von Schäden an Wegen, Brücken, Kulturland etc., wenn die Kriterien des fondssuisse erfüllt sind.

In der Gemeinde Neuenkirch wurde das Angebot des fondssuisse in den vergangenen Jahren rege genutzt. Die Gemeinde beteiligt sich jeweils an den Kosten des Schätzers, der vor Ort zusammen mit den Geschädigten den Schaden aufnimmt und den Prozess begleitet. 

Schadenablauf:

Die gesamte Gesuchsabwicklung  erfolgt über die Online-Plattform fondssuisse . 

  1. Betroffene melden Schadenfall über Online-Plattform von fondssuisse an.
  2. Der von der Gemeinde beauftragte Fachexperte schätzt das Schadensmass, kontrolliert die Arbeiten und gibt sie zur Ausführung frei.
  3. Fotoaufnahmen des Schadenereignisses erstellen, bevor erste Räumarbeiten ausgeführt werden
  4. Eigenleistungen wie Räumarbeiten und Maschinenstunden erfassen
  5. Fremdleistungen in Auftrag geben und Rechnungen bezahlen
  6. Eigenleistungen und Fremdleistungen bei fondssuisse zur Erstattung einreichen.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Hoch- und Tiefbau der Gemeinde Neuenkirch (lukas.reust@neuenkirch.ch / Tel. 041 469 72 42) gerne zur Verfügung.