Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (fondssuisse) leistet finanzielle Beiträge an die Behebung von Schäden, welche durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Geschädigte Personen erhalten bis maximal 80% der Kosten für die Behebung von Schäden an Wegen, Brücken, Kulturland etc., wenn die Kriterien des fondssuisse erfüllt sind.
In der Gemeinde Neuenkirch wurde das Angebot des fondssuisse in den vergangenen Jahren rege genutzt. Die Gemeinde beteiligt sich jeweils an den Kosten des Schätzers, der vor Ort zusammen mit den Geschädigten den Schaden aufnimmt und den Prozess begleitet.
Schadenablauf:
Die gesamte Gesuchsabwicklung erfolgt über die Online-Plattform fondssuisse .
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Hoch- und Tiefbau der Gemeinde Neuenkirch (lukas.reust@neuenkirch.ch / Tel. 041 469 72 42) gerne zur Verfügung.