Gemäss heutiger Steuergesetzgebung richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wohnort (normalerweise gesetzlich geregelter Wohnsitz) einer Person, und zwar per 31. Dezember. Wer also per 31. Dezember in Neuenkirch wohnt, ist auch für das gesamte Steuerjahr in Neuenkirch steuerpflichtig.
Beim Steueramt wird für jede/n Steuerpflichtige/n und für jedes Steuerjahr ein separates Steuerkonto geführt. Bitte beachten Sie deshalb, dass Sie immer den richtigen Einzahlungsschein verwenden. Das entsprechende Steuerjahr ist jeweils auf dem Einzahlungsschein aufgedruckt. Auch Daueraufträge sind für das neue Jahr entsprechend anzupassen. Beschriftete Einzahlungsscheine für die einzelnen Jahre können jederzeit beim Steueramt bestellt werden.
„Warum kommt die Schlussrechnung 2024 so spät und erst im nächsten Jahr?“, wird oft gefragt. Im Februar 2025 wurden die Steuererklärungen 2024 zugestellt. Vom Februar bis Mai 2025 erhält das Steueramt sehr viele Steuererklärungen. Sofern ein Wertschriftenverzeichnis beiliegt, wird dieses vorab von der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern zur Rückforderung der Verrechnungssteuer bearbeitet. Innerhalb eines Jahres sollten die Einschätzungsarbeiten abgeschlossen sein. Erfahrungsgemäss können rund 85 % der Fälle bis Ende 2025 erledigt werden.
Ergänzungsleistungsbezüger/innen im Heim sowie Sozialhilfeempfänger (wenn Bezug über 9 Monate) haben Anspruch auf vollständigen Steuererlass (inkl. Personalsteuer) sofern sie ein Reinvermögen von weniger als CHF 30'000.00 (Alleinstehende) bzw. CHF 50'000.00 (Verheiratete) besitzen. Bei verheirateten Personen müssen sich beide Partner in einem Heim aufhalten.