Die Zinssätze wurden vom Regierungsrat per 1. Januar 2026 auf 0.00% festgelegt.
Sobald eine Schlussrechnung (definitive Rechnung) vorliegt, ist diese spätestens innert 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innert dieser Frist bezahlt, wird ein Verzugszins von 4.00% (ab 1. Januar 2026) berechnet.