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Zinssätze Steuern

Positiver und negativer Ausgleichszins

Die Zinssätze wurden vom Regierungsrat per 1. Januar 2026 auf 0.00% festgelegt.

Verzugszins

Sobald eine Schlussrechnung (definitive Rechnung) vorliegt, ist diese spätestens innert 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innert dieser Frist bezahlt, wird ein Verzugszins von 4.00% (ab 1. Januar 2026) berechnet.