Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Neuenkirch um? Dann melden Sie den Umzug bitte persönlich am Schalter oder bequem via eUmzugCH. Die Meldung hat innert 14 Tagen seit dem Umzug zu erfolgen. Dazu benötigen wir folgende Angaben:
Ausländische Staatsangehörige ohne biometrischen Ausländerausweis reichen uns bitte zusätzlich den Ausländerausweis zwecks Adressänderung ein.
Bitte beachten Sie, dass auch Wohnungswechsel innerhalb des Gebäudes gemeldet werden müssen.