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Abmeldung / Wegzug

Sie ziehen aus der Gemeinde Neuenkirch weg? Dann melden Sie sich bitte persönlich am Schalter oder bequem via eUmzugCH ab. Bei der Online-Abmeldung senden wir Ihren Heimatschein (bei Schweizer Staatsangehörigen, sofern vorhanden) per Post direkt an die neue Wohngemeinde.

Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, ist eine persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Die Meldung hat innert 14 Tagen seit dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Abmeldung am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Schriftenempfangsschein (wenn vorhanden)
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse

Ausländische Staatsangehörige

  • Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse

Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.