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Mieterwechsel - Meldepflicht für Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen

Die Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber sind verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern sowie Untermieterinnen und Untermietern in der Gemeinde Neuenkirch der Einwohnerkontrolle Neuenkirch unentgeltlich zu melden. Die Grundlage für die Meldepflicht von Mieterwechseln durch die Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber basiert auf § 17 Abs. 1 Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NG). Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft unterliegen dieser Meldepflicht. Bitte melden Sie Name und Vorname, Adresse der Liegenschaft und Datum des Ein- bzw. Auszuges. Die Meldung kann via Portal Drittmeldepflicht , per Mail, per Brief oder in Einzelfällen auch telefonisch (Tel. 041 469 72 72) erfolgen.