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Unterschriftenkontrolle Initiative / Referendum

Volksinitiativen und Referenden sind wichtige Mittel, damit die Bevölkerung direkt am politischen Prozess teilnehmen und die Zukunft der Schweiz mitgestalten kann.

Die Unterschriftenlisten müssen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Diese Aufgabe nimmt die Stimmregisterführerin oder der Stimmregisterführer wahr. Es wird bescheinigt, dass die unterzeichnenden Personen in der Gemeinde Neuenkirch stimmberechtigt sind. Anschliessend senden wir die Listen an das zuständige Initiativ- oder Referendumskomitee zurück. Eine Person darf jedes Volksbegehren nur einmal unterzeichnen.