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Registrierung von Hunden in der Schweiz / Obligatorische Hundekurse

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Sie sind neu Hundehalter?

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung Neuenkirch und lassen sich als Hundehalter in der Datenbank AMICUS registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei AMICUS einloggen. Hundehaltende sind anschliessend dafür verantwortlich, dass der neue Hund innert 10 Tagen nach Übernahme im AMICUS erfasst wird.

Sie müssen einen Halterwechsel melden (Weitergabe bzw. Übernahme eines Hundes)?

Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen die Adress- und Handänderung innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank AMICUS erfassen.

Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: Aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien (bisheriger und neuer Hundehalter) müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto im AMICUS bestätigen.

  • Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
  • Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «übernehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.

Der Hund hat noch keinen Mikrochip?

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS-Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen.

Ihr Hund ist verstorben?

Erfassen Sie bitte in der Hundedatenbank AMICUS das Todesdatum des Tieres. Das Todesdatum kann auch vom Tierarzt oder von der Gemeindeverwaltung eingetragen werden. Sofern das Todesdatum im AMICUS durch uns eingetragen werden soll, bitten wir Sie, uns das Todesdatum mitzuteilen.

Merkblätter / Informationen

Verschiedene Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden finden Sie im Merkblatt «Hundedatenbank AMICUS» des Veterinärdienstes Luzern. Unter Hunde - Kanton Luzern finden Sie zudem Wissenswertes zum Thema Hundehaltung. Weitere Informationen zur Hundedatenbank AMICUS sind unter www.amicus.ch einsehbar oder beim Helpdesk unter der Telefonnummer 0848 777 100 erhältlich.

Obligatorische Hundekurse

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen. Die revidierte Hundeverordnung tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt [pdf, 333 KB].

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt jährlich CHF 120.00 pro Tier. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.00. Die Hundesteuer wird jährlich durch die Gemeindebuchhaltung in Rechnung gestellt.