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Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern

Schweizerinnen und Schweizer können das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Neuenkirch stellen, wenn sie

  • sich in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs während insgesamt dreier Jahre in der Gemeinde Neuenkirch aufgehalten haben,
  • sich unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde aufgehalten haben und
  • in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen.

Füllen Sie das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Neuenkirch und das Beilageblatt (Erklärung betreffend bisheriger Bürgerrechte) aus. Anschliessend senden Sie die beiden ausgefüllten Formulare mit den notwendigen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Neuenkirch, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch.

Für die Bearbeitung des Gesuches erhebt die Gemeinde Neuenkirch folgende Gebühren:

Einzelpersonen:
CHF 50.00

Familien:
CHF 100.00