Schweizerinnen und Schweizer können das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Neuenkirch stellen, wenn sie
Füllen Sie das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Neuenkirch und das Beilageblatt (Erklärung betreffend bisheriger Bürgerrechte) aus. Anschliessend senden Sie die beiden ausgefüllten Formulare mit den notwendigen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung Neuenkirch, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch.
Einzelpersonen:
CHF 50.00
Familien:
CHF 100.00