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Zinssätze Steuern

Positiver und negativer Ausgleichszins

Die Zinssätze wurden vom Regierungsrat ab 1. Januar 2024 auf 1.25 % festgelegt.

Verzugszins

Sobald eine Schlussrechnung (definitive Rechnung) vorliegt, ist diese spätestens innert 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innert dieser Frist bezahlt, wird ein Verzugszins von 4,75 % (ab 1. Januar 2024) berechnet.