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Tod eines Ehepartners und die steuerlichen Folgen

Mit dem Tod eines Ehepartners endet die gemeinsame Steuerpflicht. Daher sind die Ehegatten bis und mit Todestag gemeinsam steuerpflichtig. Ab dem Todestag bis Ende Jahr ist der überlebende Ehepartner als Alleinstehender steuerpflichtig, wobei sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende Jahr sowie das Vermögen per 31.12. besteuert wird.

Hier gelten die Grundsätze der unterjährigen Steuerpflicht, weshalb für jede Steuerpflicht (verheiratet/alleinstehend) je eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss.