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Steuerbezug / Inkasso

Was Sie in Bezug auf Zinsen unbedingt wissen müssen... [pdf, 227 KB]

Fälligkeiten

Die Steuern des laufenden Steuerjahres müssen jeweils bis 31. Dezember auf dem Konto des Steueramtes gutgeschrieben sein.

Akontorechnungen

Im Juni erhalten die Steuerpflichtigen die Akontorechnung für das laufende Steuerjahr. Die Akontorechnung basiert auf Erfahrungszahlen der Vorjahre oder auf der Steuererklärung des Vorjahres. Sie ist die provisorische Berechnung für das laufende Steuerjahr. Sollten sich das Einkommen und/oder Vermögen gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändern, kann die Akontorechnung angepasst werden. In diesem Falle nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.

Einzahlungsscheine

Mit der Steuererklärung erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie für Vorauszahlungen verwenden können. Sollten Sie noch weitere Einzahlungsscheine benötigen, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf oder besuchen Sie den Online-Schalter.

Ratenzahlungen

Können Sie die Steuern nicht fristgerecht begleichen, dann nehmen Sie mit dem Steueramt Kontakt auf, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.