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Baugesuche

Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Planungs- und Bauverordnung (PBV) sind Bauvorhaben in der Regel bewilligungspflichtig.

Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden?

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (§ 184 Abs. 1 PBG).

Das Baugesuch ist in 3-facher Ausführung auf dem amtlichen Formular des Kantons einzureichen. Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form einzureichen (elektronisches Baugesuch, per E-Mail oder auf einem USB-Stick).

Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:

  • Situationsplan 1 : 500
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsgestaltungspläne
  • Unterlagen für die Berechnung der Wärmeisolation/Ausnützungsziffer
  • Pläne für die Abwasseranlagen

Je nach Gesuch können vom Bauamt weitere Unterlagen eingefordert werden.

Bei Umbauten ist auf den Plänen farblich zu kennzeichnen:

  • gelb
    Teile, welche abgerissen/entfernt werden
  • rot
    Teile, welche neu geplant sind
  • schwarz/grau
    Teile, welche bestehen bleiben