Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Planungs- und Bauverordnung (PBV) sind Bauvorhaben in der Regel bewilligungspflichtig.
Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (§ 184 Abs. 1 PBG).
Das Baugesuch ist in 3-facher Ausführung auf dem amtlichen Formular des Kantons einzureichen. Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form einzureichen (elektronisches Baugesuch, per E-Mail oder auf einem USB-Stick).
Je nach Gesuch können vom Bauamt weitere Unterlagen eingefordert werden.