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Interimsausweis

Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde einen Interimsausweis aus.

Der Interimsausweis, auch Heimatausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.

Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist der Interimsausweis zurückzugeben.