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Handlungsfähigkeitszeugnis

Per 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Seitdem ist für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6020 Emmenbrücke

KESB Kreis Emmen