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Grundstückgewinnsteuern

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer. Steuerpflichtig ist der bei einer Veräusserung eines Grundstückes erzielte Gewinn. Davon ausgenommen sind Gewinne aus der Veräusserung von Geschäftsvermögen, diese unterliegen nicht der Grundstückgewinnsteuer sondern der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Verkäufer oder der Verkäuferin des Grundstückes geschuldet. Vertraglich können andere Vereinbarungen getroffen werden.