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Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung von Kinderalimenten und das Inkasso für Kinder- und Ehegattenalimenten sowie Kinderzulagen. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen die Zahlungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig ausführen. Die Gemeinde übernimmt im Falle einer Bevorschussung das Inkasso der geschuldeten Unterhaltsbeiträge. Die Alimentenhilfe ist bei den Sozialen Diensten zu beantragen.

Merkblatt über Alimentenhilfe [pdf, 49 KB]