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Überarbeitung Siedlungsentwässerungsreglement

Die Gemeinde Neuenkirch ist in ihrem Gemeindegebiet für die fachgerechte Entsorgung des anfallenden Abwassers zuständig.  Das heute in Kraft stehende Siedlungsentwässerungsreglement der Gemeinde Neuenkirch datiert aus dem Jahr 2003 entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen. Um auch in Zukunft die Qualität der Siedlungsentwässerung aufrecht erhalten und die Finanzierung von bestehenden und neuen Abwasseranlagen sicherstellen zu können, müssen die Vorschriften erneuert und die Gebührensystematik angepasst werden.

Deswegen hat der Gemeinderat beschlossen, das Regelwerk einer Gesamtrevision zu unterziehen. Das neue Reglement und die dazugehörige Vollzugsverordnung liegen im Entwurf vor. 

Informationsveranstaltung

Am Montag, 12. Oktober 2026, um 19.30 Uhr, findet im Pfarreiheim Neuenkirch eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Vertreter der Gemeinde werden zusammen mit dem Willisauer Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger die wesentlichen Elemente des Regelwerks vorstellen und Fragen der Bevölkerung beantworten.

Öffentliche Mitwirkung

Im Anschluss an die Veranstaltung findet die öffentliche Mitwirkung bis Mitte November statt. Die Mitwirkungsunterlagen können ab 13. Oktober 2026 unter www.neuenkirch.ch heruntergeladen werden. 

Mitwirkungseingaben können bis spätestens 27. November 2026 per Post an Gemeinde Neuenkirch, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch oder per E-Mail an bauamt@neuenkirch.ch eingereicht werden.

Das bereinigte Reglement wird voraussichtlich im Juni 2027 der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet.