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Öffentliche Auflage Gesamtrevision Ortsplanung

2. öffentliche Auflage Gesamtrevision der Ortsplanung

Die 1. öffentliche Auflage fand vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 statt. Anschliessend daran fanden Einspracheverhandlungen statt. Die Erledigung einzelner Einsprachen führt zu Anpassungen, welche in einer 2. öffentlichen Auflage aufgelegt werden. 

Die amtliche Vermessung der Gemeinde Neuenkirch wurde im Auftrag des Kanton Luzerns erneuert und ist seit Anfang Oktober 2025 online in den kantonalen Daten und im Geoportal ersichtlich. Die Erneuerung der amtlichen Vermessung bedingt auch eine Bereinigung des Zonenplans, dies wird im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage vorgenommen.

Alle übrigen Planinhalte in den Zonenplänen und Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements bleiben gegenüber der 1. öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens.

Die Änderungen an den Akten der Gesamtrevision der Ortsplanung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage werden im Sinn der §§ 6 Abs. 3b und 61 Abs. 1 PBG vom 5. Januar bis 3. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Neuenkirch, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch öffentlich aufgelegt. Die relevanten Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung können auch im Internet unter www.neuenkirch.ch/ortsplanung eingesehen werden.

Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage (Einspracheberechtigt)

  • Änderungen in den Zonenplänen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage 
  • Änderungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
  • Wesentliche Änderungen aufgrund der Erneuerung der amtlichen Vermessung

Diese Änderungen werden in der Botschaft für die 2. öffentliche Auflage dokumentiert und beschrieben. 

Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Planungsentwürfe haben, können bis spätestens 3. Februar 2026, (Datum des Poststempels) von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und dessen Begründung im Doppel an den Gemeinderat Neuenkirch zu richten

Nach der 2. öffentlichen Auflage prüft der Gemeinderat allfällige Einsprachen und versucht, sich mit den Einsprechenden zu verständigen. Kann eine Einsprache nicht gütlich erledigt werden, so teilt der Gemeinderat den Einsprechenden mit, warum er den Stimmberechtigten die Abweisung der Einsprache beantragen wird (§ 62 Abs. 3 PBG). Der Gemeinderat beabsichtigt, die Gesamtrevision der Ortsplanung so bald als möglich an einer Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Akten 2. öffentliche Auflage zum Download

Weiter stehen folgende Dokumente orientierend zur Verfügung: 

Öffentliche Auflage Gesamtrevision der Ortsplanung

Die kantonale Vorprüfung der Gesamtrevision der Ortsplanung ist abgeschlossen. Im Sinn von §§ 6 und § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes liegt die Gesamtrevision der Ortsplanung nun vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 öffentlich auf.

Am Mittwoch, 7. Mai 2025 findet um 19.30 Uhr im Pfarreiheim Sonneweid in Neuenkirch eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Zielsetzungen und Prozess

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wollen der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission eine gute Grundlage für die Gemeindeentwicklung insgesamt sowie Planungs- und Rechtssicherheit für weitergehende Planungen und zukünftige Bauvorhaben schaffen. Das Hauptziel der aktuellen Gesamtrevision der Ortsplanung ist darum die Anpassung und Ergänzung der Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Neuenkirch an die übergeordneten Grundlagen. Im Rahmen der Überarbeitung wird auf folgende Hauptanliegen geachtet:

  • Bauliche Entwicklung mit Qualität in allen drei Ortsteilen
  • Siedlungsentwicklung nach innen an den dafür geeigneten Orten
  • Schaffung und Aufwertung von Zentrums- und Begegnungsorten für alle Generationen
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsbedürfnisse
  • Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft
  • Gebührende Berücksichtigung der Ökologie (Grünräume, Pflanzen, Tiere, etc.)

Durch den Systemwechsel bei den Nutzungsmassen, die neuen Zonen und einzelne Aufzonungen resultiert eine Erhöhung der theoretischen Einwohnerkapazität des neuen Zonenplans gegenüber der aktuell geltenden Ortsplanung. Mit der vorliegenden Gesamtrevision der Ortsplanung wird aber keine Einzonung von Wohnzonen vorgenommen. Zur Erweiterung der Arbeitszone, der Zone für öffentliche Zwecke (Lippenrüti) und der Sonderbauzonen Bildungszentrum Gärtner und Lohnmoos sind Einzonungen vorgesehen. 

Der Gemeinderat hat für die Gesamtrevision der Ortsplanung eine Ortsplanungskommission eingesetzt. Sie setzt sich aus 10 Vertreterinnen und Vertretern von Ortsparteien, Orts¬gemein-schaften, Baukommission und Gewerbeverein sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zusammen. 

Übersicht Planungsverlauf

 

Übersicht Planungsverlauf Gesamtrevision Ortsplanung (Zeitstrahl)

Öffentliche Mitwirkung

Vom 17. April bis 16. Mai 2023 fand die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision der Ortsplanung inklusive Freiraumkonzept und Gesamtmobilitätskonzept statt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung wurden am 22. April 2023 und 3. Mai 2023 zwei Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt.

Kantonale Vorprüfung

Nach der Verarbeitung der öffentlichen Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente im August 2023 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Am 27. November 2024 erhielt die Gemeinde den Vorprüfungsbericht des BUWD. Darin wird festgestellt, dass «die im Entwurf vorliegende Gesamtrevision der Ortsplanung insgesamt als gut und weitgehend vollständig erarbeitet beurteilt wird». Unter Beachtung der aufgeführten Vorbehalte und Änderungsanträge stimmt die Vorlage mit den kantonal- und bundesrechtlichen Grundlagen und Vorgaben überein. Aufgrund der negativen Beurteilung der Einzonung im Gebiet Lippenrüti bzgl. Feuerwehrmagazin wurde im Februar 2025 nochmals das Gespräch gesucht und anschliessend ein Nachtrag zur Vorprüfung eingereicht. 

Zusammenfassend hält das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zu den eingereichten Unterlagen fest, dass 

  • einzelne Einzonungen kritisch bzw. teilweise negativ beurteilt werden,
  • die Richtlinie Umgebung, die Richtlinie zur Beurteilung von Gestaltungsplänen und das Freiraumkonzept positiv beurteilt werden,
  • das Bau- und Zonenreglement mit Bestimmungen zu Naturobjekten, Grünkorridoren, Lichtemissionen und Lebensraum von Tieren positiv gewertet wird.

Die Änderungen aus der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung können dem Planungsbericht entnommen werden.
 

Öffentliche Auflage

Vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 findet die öffentliche Auflage statt. Die vollständigen Akten der Gesamtrevision der Ortsplanung werden im Sinn der §§ 6 Abs. 3b, 13 Abs. 2 und 61 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz in der Gemeindeverwaltung Neuenkirch, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch öffentlich aufgelegt. Die relevanten Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung sind auch im Internet unter folgenden Links einsehbar: 

Gegenstand der 1. öffentlichen Auflage (Einspracheberechtigt)

Gegenstand des Auflageverfahrens mit Äusserungsmöglichkeit (Eingabeberechtigt)

  • Zonenpläne
  • Bau- und Zonenreglement
  • Plan zur Waldfeststellung
  • Verkehrsrichtplan

Weitere orientierende Akten

  • Reglement über den Mehrwertausgleich
  • Teilzonenplan Gefahren
  • Richtlinie erweiterte Ortsbildschutzzone
  • Richtlinie zur Beurteilung der Gestaltungspläne
  • Richtlinie Umgebung
  • Konzept Pferdesport
  • Freiraumkonzept
  • Gesamtmobilitätskonzept
  • Planungsbericht
  • Vorprüfungsbericht
  • Nachtrag zur Vorprüfung bzgl. Feuerwehrmagazin
  • Unterlagen zu den einzelnen Einzonungen (Arbeitszone, Zone für öffentliche Zweck und Sonderbauzonen)
  • GIS-Auswertung des Bestandes
  • Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

An der Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 7. Mai 2025, 19:30 Uhr, Pfarreiheim Sonneweid, Neuenkirch wird über die Inhalte der verschiedenen Planungsinstrumente informiert.

Einsprachenberechtigung

Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Planungsentwürfe haben, können bis spätestens 3. Juni 2025, (Datum des Poststempels) von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und dessen Begründung im Doppel an den Gemeinderat Neuenkirch, Gemeindeverwaltung, Luzernstrasse 16, 6206 Neuenkirch zu richten. Zum Verkehrsrichtplan, welcher durch den Gemeinderat beschlossen wird, können ebenfalls bis spätestens 3. Juni 2025 Eingaben gemacht werden.