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Für die Überprüfung aller eingehenden Baugesuche auf Gesetzeskonformität besteht eine ständige Baukommission.
Sie ist wie folgt zusammengesetzt: • Markus Wespi, Gemeindeammann, Präsident • Andrea Stocker, Gemeindeschreiberin, Protokoll
In Spezialfällen werden Baugesuche durch externe Fachleute (Architekten, Bauingenieure) überprüft.
Aufgaben Bauamt: • Anlaufstelle für Baufragen Grundlagen gemäss Baurecht und öffentlichem Beschaffungsrecht kontrolliert.
Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Planungs- und Bauverordnung (PBV) sind Bauvorhaben in der Regel bewilligungspflichtig.
Wann muss eine Baubewilligung eingeholt werden? Das Baugesuch ist in mindestens 3-facher Ausfertigung (in der Regel 5-fache Ausführung) auf dem amtlichen Formular der Gemeinde einzureichen. Zusätzlich müssen die Unterlagen in digitaler Form eingereicht werden (elektronisches Baugesuch, per E-Mail oder auf CD).
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
Je nach Fall können von der Baubehörde weitere Unterlagen eingefordert werden.
Bei Umbauten ist auf den Plänen farblich zu kennzeichnen
Website: www.rawi.lu.ch Auf der Website finden Sie weitere Informationen, Formulare und Merkblätter. Dienststelle Umwelt und Energie
Zonenplan Der Zonenplan der Gemeinde Neuenkirch kann als PDF-Datei aufgerufen und angesehen werden. Dieser ist sehr detailliert und enthält viele Objekte.
Der aktuelle Zonenplan kann auch zusammen mit dem Bau- und Zonenreglement für Fr. 17.-- bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden. Onlineschalter |
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Die folgenden Formulare, Reglemente und Verordnungen können heruntergeladen werden:
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