ࡱ> %'$9  bjbj:l|||||||8  y { { { { { { $  v |  ||    ||y  y  \ ] ||]  9] ]  0 ] F F]   ||||Betreibung Nr. Gruppe Nr. Eingang am Verwertungsbegehren An das Betreibungsamt der Gemeinde Kanton Schuldner Glubiger Post- oder Bankkonto Vertreter Post- oder Bankkonto Forderungssumme: Fr. nebst Zins zu % seit Es wird die Verwertung der von der Betreibung Nr. betroffenen beweglichen Sachen/Forderungen/Rechte/Grundstcke verlangt. Bemerkungen Ort und Datum Unterschrift (des Glubigers oder seines Vertreters) Erluterungen zum Verwertungsbegehren 1. Das Verwertungsbegehren ist in der Betreibung auf Pfndung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das fr die Pfndung zustndig war, in der Faustpfandbetreibung bei demjenigen, das fr die Ausstellung des Zahlungsbefehls zustndig war, auch wenn die zu verwertenden Gegenstnde in einem anderen Betreibungskreis liegen oder der Schuldner in einen anderen Betreibungskreis gezogen ist, und in der Grundpfandbetreibung bei demjenigen, das fr die Ausstellung des Zahlungsbefehls zustndig war. 2. Die Frist zur Stellung des Verwertungsbegehrens wird durch Betreibungsferien und Rechtsstillstand nicht gehemmt. Wird es innert der gesetzlichen Frist nicht gestellt oder zurckgezogen und nicht erneuert, so erlischt die Betreibung. 3. Kostenvorschuss: Fr alle Kosten, die durch das Verwertungsbegehren beim Betreibungsamt verursacht werden, kann dieses vom Glubiger Vorschuss verlangen. Wird der verlangte Kostenvorschuss nicht innert der gesetzten Frist geleistet, so wird das Verwertungsbegehren als zurckgezogen betrachtet. 4. Glubiger mit provisorischer Pfndung haben dem Verwertungsbegehren eine Bescheinigung des zustndigen Gerichts beizulegen, dass eine Aberkennungsklage nicht angestellt oder zurckgezogen oder rechtskrftig abgewiesen worden ist. 5. Ein allflliger Rckzug des Verwertungsbegehrens kann nicht an Bedingungen geknpft werden. Insbesondere ist es unzulssig, das Begehren auf bestimmte Zeit zurckzuziehen in der Meinung, dass der Betreibungsbeamte nach deren Ablauf das Verfahren von sich aus fortsetze. Jeder vom Glubiger nach Stellung des Verwertungsbegehrens erteilte Aufschub (Stundung) unterbricht den gesetzlichen Gang der Betreibung und gilt daher als Rckzug des zuletzt gestellten Begehrens. %2 3  F G 2 3 NHmHnHsHu5mHnHsHu5mHnHsHu%9:defpq{|jvwx  x  8 0 000 &P P. A!"#$0% i@@@ StandardCJOJQJ_HmHsHtHBA@B Absatz-Standardschriftart8>@128Titel$ha$ 5CJ KHXOX Rechtsbndig)   <5$7$8$9DH$^ CJ2O1B2 An das BA  P5ZOZ Forderungssumme! ^5$7$8$9DH$5CJdO2d Formular Strd$5$7$8$9DH$a$OJQJ_HmHnHsHtHu0O1R0Part_Tit x5(O1R( ausfuellen. 1b.Fuzeile$a$CJ&O1B&KontoxCJFO1F Forderung 1 H x<.O. Forderung 2.OA2. Ort&Datum  6O16 Erl.Titel x5CJrOrErluterungen 1.,$ 5$7$8$9DH$^ `a$CJmHnHsHu22 Kopfzeile  p###&%9:defpq{|jvwx0000000000000000000000000000000000 x   8@0(  B S  ?Susanne KramisGN:\Dev_VB\BK-Soft\GeneralData\UserData\Dot\Wb\Verwertungsbegehren_d.dot Martin GrafGM:\gemeinde-neuenkirch 75\dokumente\Formulare\Verwertungsbegehren_d.dot@88hIZ%%88P@UnknownGz Times New Roman5Symbol3& z Arial"1rzFrzF@#$0dy2Q Betreibung NrSusanne Kramis Martin GrafOh+'0x $ @ LX`hpBetreibung NroetrSusanne KramisusausaVerwertungsbegehren_d9 Martin Graf2rtMicrosoft Word 9.0_@89@89@#՜.+,0 hp   SIMULTANg Betreibung Nr Titel  !"#&Root Entry F9(1Table WordDocument:SummaryInformation(DocumentSummaryInformation8CompObjjObjectPool99  FMicrosoft Word-Dokument MSWordDocWord.Document.89q