ࡱ> 02/9 bjbj:&l2222222F 8 F2 $C cv2  22  2 2    (22t  0=BFn @t0H, "t FF2222Betreibung Nr. Eingang am Betreibungsbegehren An das Betreibungsamt der Gemeinde Kanton Schuldner (Name, Vorname, genaue Adresse) Glubiger (Name, Vorname und genaue Adresse) Post- oder Bankkonto: Allflliger Bevollmchtigter des Glubigers (Name, Vorname, und genaue Adresse) Post- oder Bankkonto: Forderungssumme: Fr. nebst Zins zu % seit Forderungsurkunde und deren Datum: wenn keine Urkunde vorhanden, Grund der Forderung Allfllige weitere Bemerkungen Betrag des vom Glubiger geleisteten Kostenvorschusses Fr. Vorschuss geleistet (das Nichtzutreffende ist zu streichen) - bar bezahlt - durch berweisung auf das Post- oder Bankkonto des Betreibungsamtes - via Rechnung Ort und Datum Unterschrift des Glubigers oder seines Vertreters Erluterungen zum Betreibungsbegehren 1. Werden Mitschuldner betrieben, so ist gegen jeden derselben ein besonderes Betreibungsbegehren einzureichen. 2. Ist das Betreibungsbegehren gegen eine Erbschaft gerichtet, so hat der Glubiger deren Vertreter oder, falls ein solcher nicht bekannt ist, den Erben zu bezeichnen, dem die Betreibungsurkunden zuzustellen sind. 3. Ist der Schuldner verheiratet und untersteht er dem Gterstand der Gtergemeinschaft (Art. 221 ff. ZGB), so sind im Betreibungsbegehren auch Name, Vorname und genaue Adresse seines Ehegatten anzugeben. Alle Betreibungsurkunden werden in diesem Fall auch dem Ehegatten zugestellt, und dieser kann ebenfalls Rechtsvorschlag erheben (Art. 68a SchKG). Beansprucht der Glubiger in der Betreibung gegen eine Ehefrau, welche der Gterverbindung oder der externen Gtergemeinschaft gemss den Bestimmungen des ZGB in der Fassung von 1907 untersteht (Art. 9e und 10 Schlusstitel ZGB), Befriedigung nicht nur aus dem Sondergut, sondern auch aus dem eingebrachten Gut der Ehefrau bzw. aus dem Gesamtgut, so hat er im Betreibungsbegehren auf den Gterstand hinzuweisen und ausdrcklich Zustellung eines Zahlungsbefehls und der brigen Betreibungsurkunden auch an den Ehemann (unter Angabe von Name, Vorname und genauer Adresse) zu verlangen. Dieser kann ebenfalls Rechtsvorschlag erheben. Wenn der Glubiger den altrechtlichen Gterstand weder kennt noch kennen sollte, gengt es, die Ehefrau allein zu betreiben (Art. 9e Abs. 2 und 10a Abs. 1 Schlusstitel ZGB). 4. Wird fr eine Erbschaft betrieben, so sind im Betreibungsbegehren die Namen aller Erben anzugeben. 5. Ist die Forderung pfandgesichert, so ist dies auf dem Begehren unter Bemerkungen anzugeben und sind das Pfand, der Ort, wo das Pfand liegt, sowie Name und Adresse des allflligen dritten Eigentmers des Pfandes aufzufhren. Ist das Pfand ein Grundstck, so ist anzugeben, ob dieses dem Schuldner oder dem Dritten als Familienwohnung dient. Bestehen auf dem Grundstck Miet- oder Pachtvertrge, so hat der betreibende Pfandglubiger die Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen ausdrcklich zu verlangen. 6. Ist fr die Forderung Arrest gelegt, so sind die Nummer und das Ausstellungsdatum der Arresturkunde anzugeben. 7. Der Glubiger, der Vermieter oder Verpchter von Geschftsrumen ist und das Begehren um Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses noch nicht gestellt hat, muss dieses gleichzeitig mit dem Betreibungsbegehren stellen. 8. Verlangt der Glubiger die Wechselbetreibung, so hat er dies ausdrcklich zu bemerken und den Wechsel oder Check beizulegen. Ort der Betreibung (Art. 46 - 52 SchKG): 1. bei Betreibungen auf Pfndung oder Konkurs: a) fr handlungsfhige Personen: deren Wohnsitz; b) fr unter elterlicher Gewalt stehende Kinder: der Wohnsitz des Inhabers der elterlichen Gewalt; c) fr bevormundete Personen: der Sitz der Vormundschaftsbehrde; d) fr im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften: ihr im Schweizerischen Handelsamtsblatt zuletzt bekanntgegebener Sitz; e) fr im Handelsregister nicht eingetragene juristische Personen: der Hauptsitz ihrer Verwaltung; f) fr Gemeinder: in Ermangelung einer Vertretung der Ort der gemeinsamen wirtschaftlichen Ttigkeit der Gemeinderschaft; g) fr die Gemeinschaft der Stockwerkeigentmer: der Ort der gelegenen Sache; h) fr Schuldner ohne festen Wohnsitz: der jeweilige Aufenthaltsort; i) fr Erbschaften: der Ort, an dem der Erblasser zur Zeit seines Todes betrieben werden konnte; j) fr die im Ausland wohnenden Schuldner mit Geschftsniederlassung in der Schweiz: der Sitz der Geschftsniederlassung; k) fr die im Ausland wohnenden Schuldner, die in der Schweiz zur Erfllung einer Verbindlichkeit ein Spezialdomizil gewhlt haben: der Ort des Spezialdomizils. 2. bei der Faustpfandbetreibung: der Ort gemss Ziff. 1 oder derjenige, wo das Pfand liegt; 3. bei der Grundpfandbetreibung: der Ort, wo das verpfndete Grundstck liegt; 4. bei der Arrestbetreibung: der Ort gemss Ziff. 1 oder derjenige, wo sich der Arrestgegenstand befindet, sofern nicht schon vor der Bewilligung des Arrestes Betreibung eingeleitet oder Klage eingereicht worden ist (Art. 279 Abs. 1 SchKG). Betreibungskosten 1. Die Betreibungskosten sind vom Glubiger vorzuschiessen; dagegen ist er berechtigt, sie von den Zahlungen des Schuldners vorab zu erheben. Wird der Vorschuss nicht gleichzeitig mit der Stellung des Begehrens geleistet, so kann das Betreibungsamt die verlangte Amtshandlung einstweilen unterlassen, doch hat es hievon dem Betreibenden unter Ansetzung einer angemessenen Frist zur Leistung des Vorschusses Mitteilung zu machen. Nichteinhalten der angesetzten Frist hat den Hinfall des eingereichten Begehrens zur Folge. 2. Bei der Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes ist, wenn der Glubiger die Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- oder Pachtzinsforderungen (Art. 806 ZGB) verlangt, dem Betreibungsamt neben der Gebhr fr den Zahlungsbefehl fr die zur Miet- und Pachtzinssperre erforderlichen Massnahmen ein Kostenvorschuss zu leisten, und zwar auch dann, wenn zur Zeit der Anhebung der Grundpfandbetreibung das betreffende Grundpfand gepfndet ist (Art. 91 VZG). Zur Beachtung Betreibungsbegehren knnen auch whrend Betreibungsferien und Rechtsstillstand gestellt werden. d2A = > IJ()9:NHmHnHsHu5mHnHsHu0J5mHnHsHmHnHsHu*.Z2_`abR`!g P c0Y^X e@= =}aoh 8 0 000(&P P. A!"#$0%" i@@@ StandardCJOJQJ_HmHsHtHBA@B Absatz-Standardschriftart2O"2 An das BA  P58>@8Titel$ha$ 5CJ KHLOL Rechtsbndig <5$7$8$9DH$^ CJ0O20Part_Tit x54O24 ausfuellen CJOJQJ&O"&KontoxCJFOrF Forderung 1 H x<.O!. Ort&Datum  .OQr. Forderung 2dOd Formular Strd$5$7$8$9DH$a$OJQJ_HmHnHsHtHuL&@L Funotenzeichen@B*CJEHH*OJQJkHD@D Funotentext((^`(CJ. .Fuzeile$a$CJ O ZusatzCJ6O6 ErluterungenCJ<O< Erl.Titel$xa$5CJJOJErluterungen 1. a)@^@`DODErluterungen 1.  ^ `22 Kopfzeile ! p#&.Z2_`abR`!gP c 0 Y ^X e@=}ao000000000000000000000000000000000 0 0 0 0 0 0 0 00 000000000000 0 0 00 0 0000=8@0(  B S  ?  Q V _huzipSusanne KramisGN:\Dev_VB\BK-Soft\GeneralData\UserData\Dot\Wb\Betreibungsbegehren_d.dot Martin GrafGM:\gemeinde-neuenkirch 75\dokumente\Formulare\Betreibungsbegehren_d.dot Martin Graf7M:\gemeinde-neuenkirch 75\PDF\Betreibungsbegehren_d.dot cyܴ^`OJPJQJ^Jo(- ^`OJQJo(o pp^p`OJQJo( @ @ ^@ `OJQJo( ^`OJQJo(o ^`OJQJo( ^`OJQJo( ^`OJQJo(o PP^P`OJQJo( cy@#P@UnknownGz Times New Roman5Symbol3& z Arial?5 z Courier New;Wingdings"qrzFzq )$0d2Q Betreibung NrSusanne Kramis Martin GrafOh+'0x $ @ LX`hpBetreibung NroetrSusanne KramisusausaBetreibungsbegehren_d9 Martin Graf3rtMicrosoft Word 9.0_@Du9@9Bq՜.+,0 hp   SIMULTANg)  Betreibung Nr Titel  !"#$%&()*+,-.1Root Entry FЅ=B31TableWordDocument:&SummaryInformation(DocumentSummaryInformation8'CompObjjObjectPoolЅ=BЅ=B  FMicrosoft Word-Dokument MSWordDocWord.Document.89q